Prüfung zum Kfz-Meister – Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zum Kfz-Meister zugelassen wird, wer eine erfolgreich abgeschlossene Facharbeiterprüfung oder eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung sowie eine wenigstens zweijährige Tätigkeit in demselben Handwerk vorweisen kann, in dem er auch die Meisterprüfung ablegen möchte. Auch wer eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige Tätigkeit im zulässigen Handwerk, in welchem er die Meisterprüfung ablegen möchte, vorweisen kann, ist zur Prüfung zum Kfz-Meister zugelassen. In einigen Ausnahmefällen kann die zuständige Handwerkskammer unter Umständen aber auch den Prüfling von diesen Zulassungsbedingungen teilweise oder sogar vollständig befreien.
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung muss rechtzeitig vor Beginn der Vorbereitungslehrgänge gestellt werden. Eine verbindliche Einteilung zu den Kursen erfolgt erst, wenn über den Antrag für die Zulassung zur Prüfung zum Kfz-Meister entschieden wurde.
Anmeldung zur Prüfung zum Kfz-Meister
Um sich zur Meisterprüfung sowie zum Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung zum Kfz-Meister anzumelden, bedarf es der Einsendung eines vollständig ausgefüllten Zulassungsantrages. Ebenfalls benötigt wird ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular für die Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung. Zusätzlich benötigt wird eine Kopie des Zeugnisses der Gesellenprüfung.
Sind die Zulassungsvoraussetzungen vom Bewerber erfüllt worden, so wird der zuständige Prüfungsausschuss die Zulassung zur Meisterprüfung entsprechend erteilen. Erst mit der Erteilung der Zulassung zur Meisterprüfung wird eine Einteilung in den Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung vorgenommen.
Sobald die Zulassung zur Meisterprüfung erteilt wurde, erhält der Bewerber hierüber eine Bestätigung sowie die Kursplatzreservierung schriftlich per Briefpost zugesendet. Eine gesonderte Einladung zu den Meistervorbereitungslehrgängen wird etwa acht bis zehn Wochen vor Beginn des Kurses per Briefpost versendet.
Inhalte der Prüfung zum Kfz-Meister
Die Prüfung zum Kfz-Meister besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen:
- Teil I: meisterhafte Verrichtung von Arbeiten, die im jeweiligen Handwerk gebräuchlich sind
- Teil II: fachtheoretische Kenntnisse
- Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische sowie rechtliche Kenntnisse
- Teil IV: erforderliche berufspädagogische sowie arbeitspädagogische Kenntnisse
Die Reihenfolge, in welcher die einzelnen Prüfungsteile abgelegt werden, kann frei gewählt werden. Als vorteilhaft erwiesen hat sich die Absolvierung des Teil III vor den beiden Teilen I und II. Für jeden dieser vier Prüfungsteile besteht die Möglichkeit, dass diese zweimal wiederholt werden können.